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Ein
Blick in die Geschichte |
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Dem
Bestreben zur künstlichen Verjüngung von Waldbeständen begegnen
wir schon im 14. Jahrhundert, als man begann, Samen aus Zapfen
durch Trocknung mittels Sonnenwärme zu gewinnen. Bereits hier
liegen die Wurzeln jener Auslesemechanismen,
die heute insbesondere für das Inverkehrbringen von forstlichem
Saat- und Pflanzengut in den einschlägigen Rechtsvorschriften
festgeschrieben und für jedermann verbindlich sind.
Die Notwendigkeit, das Forstsaatgutwesen im Hinblick auf die
konsequente Herkunftsicherung des forstlichen Vermehrungsgutes
zu erneuern und mit den marktwirtschaftlichen Belangen in
Einklang zu bringen, führte zur Umwandlung der ehemaligen
Kiefernsamendarre Annaburg zur heutigen Forstsaatgut-Beratungsstelle
und Landesdarre Sachsen-Anhalt. |
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Ernte-
und Bedarfsprognose |
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Blüte
der Waldbäume |
| Die
FSB ermittelt jährlich im Frühjahr durch Abfragen in den staatlichen
Forstämtern und Kirchenwaldgemeinschaften Sachsen-Anhalts
den Umfang und die Intensität der Blüte von Waldbäumen in
den zugelassenen Beständen und bei regelmäßig zu beerntenden
Baumarten. Diese Daten werden unter Verwendung von Ergebnissen
aus den anderern Bundesländen sowie überregionalen Arbeitsgruppen
zu einer Grobeinschätzung der möglichen Ernteaussichten zusammengefaßt. |
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Prognose
der Forstsaatguternte
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Frost,
geringe Bestäubung, Trockenheit oder Insekten können die Ernteaussichten
beeinträchtigen.
Aus diesem Grund melden die Forstdienststellen des Landes
der FSB zum 01.08. jeden Jahres anhand dersichtbaren Fruchtansätze
das quantitative Saatgutaufkommen nach den Kategorien Vollmast/Halbmast/Sprengmast.Das
wiederum bildet die Grundlage für die Erstellung einer baumarten-
und bestandesweisen, nach Herkünften gegliederten Ernteprognose
der kommenden Saison. |
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Forstsaatgutbedarf |
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Die
Forstämter, die Landesforstbaumschule, die Forstliche Landesanstalt-Abt.
Versuchswesen und alle interessierten privaten Baumschulen
und Forstsaatgutbetriebe melden ihren Bedarf nach Art, Menge
und Herkünften, soweit er in Regie der FSB aufzubringen ist. |
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Forstsaatguternte |
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Unter
Berücksichtigung des angezeigten Bedarfs und dem zu erwartenden
Saatgutaufkommen wählt die FSB im Einvernehmen mit den betreffenden
Forstämtern die Erntebestände aus.
Die FSB schließt mit Erntefirmen nach Rücksprache mit den
Forstämtern Ernteüberlassungsverträge ab. Darin werden die
für den reibunglosen Ernteablauf notwendigen Vereinbarungen
getroffen, z.B. über die zu beerntenden Bestände, die Erntefristen
und die Art der Entschädigung. Gleichzeitig werden die Planungsgrundlagen
für den Einsatz der Zapfenpflücker im Bereich des Landeswaldes
erarbeitet.
Für die Ernte in zugelassenen Beständen der Baumarten, die
dem Forstsaatgutgesetz unterliegen, stellt die FSB die für
die Dokumentation der Herkunft notwendigen Begleidscheine
für alle Waldbesitzer aus.
Die Verteilung von in den Landesforsten geerntetem Forstsaatgut
ist Aufgabe der FSB. die Abnehmer erhalten Auftragsbestätigungen,
die Forstämter in zusammengefaßter Form die entsprechenden
Abnehmerlisten. |
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Saatgutaufbereitung |
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Diese
Tätigkeit der FSB basiert auf einer viele Generationen zurückreichenden
Tradition
im Darrbetrieb. Schonende Behandlung des eingebrachten Erntegutes,
hohe Samenausbeute, Reinheit und Keimfähigkeit sowie sachgerechte
Einlagerung und Bestandeshaltung begründen die gewachsene
Akzeptanz bei den Einrichtungen und Betrieben ihrer Branche.
Im Rahmen der Kontrollbuchpflicht führt die FSB den lückenlosen
Nachweis über Herkunft, Ein- und Ausgang UND güte jeder einzelnen
Saatgutpartie. |
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Vermarktung
und Vorratshaltung |
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Zu
den weiteren Aufgaben der FSB zählen die Vermarktung und die
Vorratshaltung von Forstsaatgut. Der
Verkauf von Vermehrungsgut schwersamige Laubbaumarten erfolgt
i.d.R. direkt ab Wald. Das Erntegut der übrigen Laub- und
Nadelbäume nimmt die Landesdarre zur Gewinnung des reinen
Samens entgegen. Die FSB trägt dafür Sorge, daß dem Land ein
ständig abrufbereiter Bestand an Saatgut der wichtigsten Baum-
und Straucharten zur Verfügung steht. Die Preise, die innerbetrieblichen
Verrechnungssätze und Nutzungsentgelte aus Erntepachten werden
jährlich neu festgelegt. |
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Sonstige
Aufgaben |
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Dienstleistungen
für Dritte |
| Neben
dem Darrbetrieb zur Gewinnung von Forstsaatgut für den Verkauf
und den Eigenbedarf bietet die FSB Dienstleistungen entsprechend
ihrem Tätigkeitsprofil an. Im Vordergrund stehen hier das
Lohnklengen, die Lohntrocknung und -lagerung, die Bearbeitung
von Schmuckzapfen und die Beratung von Waldbesitzern auf dem
Gebiet des Forstsaatgutwesen. |
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Erhaltung
forstlicher Genressourcen |
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Das
FSB wirkt mit an dem Programm zur Erhaltung forstlicher Genressourcen
für die Sicherung der Artenvielfalt der heimischen Flora und
dem Schutz bedrohter autochthoner Arten. durch Installation
und Pflege einer Genbank wird Vermehrungsgut über längere
Zeit konserviert und steht bei Bedarf der forstwirtschaftlichen
Einrichtung des Landes für Generhaltungsplantagen und -pflanzungen
zur Verfügung. |
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Überregionale
Arbeitsgruppen |
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Die
FSB wirkt im Gutachterausschuß der Landesforstverwaltung mit
bei der Klärung von Fragen des Forstsaatgutwesens. Als Mitglied
der Deutschen Kontrollvereinigung für forstliches Saat- und
Pflanzgut e.V. (DKV) vertritt sie den Herkunftsgedanken für
forstliches Vermehrungsgut und trägt zur förderung von dessen
Qualität bei. Ständigen Gedankenaustausch über alle die Gewinnung.
Behandlung und Lagerung des Forstsaatgutes betreffenden Belange
führt sie in der Arbeitsgruppe der Darrleiter der Bundesrepublik
Deutschland. |
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Gesetzliche
Grundlagen für den Umgang und den
Vertrieb von forstlichem
Vermehrungsgut |
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- Forstvermehrungsgutgesetz
(FoVG) vom 22. Mai 2002
-
Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung (FoVHgV)
- Erste
Verordnung zur Änderung der Forstsaatgut-Herkunftsgebietsverordnung
- Forstvermehrungsgut-Zulassungsverordnung
(FoVZV)
- Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung
(FoVDV14a)
- Empfehlungen
des gemeinsamen Gutachterausschusses
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